Prüfung über den Weiterbetrieb (BPW)
Eine Windkraftanlage kann auch über ihre Entwurfslebensdauer hinaus betrieben werden, sofern die notwendigen Vorraussetzungen eingehalten und nachgewiesen werden können. Entsprechende Prüfungen und Gutachten können von unserem Ingenieurbüro durchgeführt und angefertigt werden.